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KPK - COSAC - COPC
Die Kantonsplanerkonferenz - Interessenvertretung für die kantonale Raumplanung

Die Kantone haben in der Raumplanung der Schweiz eine zentrale Bedeutung. Das Bundesgesetz über die Raumplanung enthält nur die Grundsätze und muss auf die kantonalen und regionalen Gegebenheiten umgesetzt werden. Dies geschieht in den kantonalen Gesetzen. Das zentrale Planungsinstrument der Kantone ist der kantonale Richtplan.

Mitglied in der Kantonsplanerkonferenz sind alle Vorsteherinnen und Vorsteher der kantonalen Fachstellen, die für die Raumplanung zuständig sind. Sie soll die Stellung der Kantone in der Raumplanung stärken und den Erfahrungsaustausch fördern. Dies macht sie mit regelmässigen Zusammenkünften, Tagungen oder gemeinsamen Stellungnahmen zu Vorlagen des Bundes. Für die fachliche Arbeit hat sie drei Kommissionen eingesetzt zu den Themen Richtplanung, Nutzungsplanung und Grundlagen.

 

Kontakt
Bernard Staub, Präsident
Kantonales Amt für Raumplanung
Werkhofstrasse 59
4509 Solothurn
Tel. 032 627 25 61

 
 

 

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