Schweizerische Kantonsplanerkonferenz KPK


Die Kantone haben in der Raumplanung der Schweiz eine zentrale Bedeutung. Das Bundesgesetz über die Raumplanung enthält nur die Grundsätze und muss auf die kantonalen und regionalen Gegebenheiten umgesetzt werden. Dies geschieht in den kantonalen Gesetzen. Das zentrale Planungsinstrument der Kantone ist der kantonale Richtplan.

Mitglied in der Kantonsplanerkonferenz sind die Vorsteherinnen und Vorsteher der Fachstellen aller Kantone sowie des Fürstentums Liechtenstein, die für die Raumplanung bzw. Raumentwicklung zuständig sind. Die ständige Fachkonferenz besteht seit 1972. Sie soll die Stellung der Kantone in der Raumplanung stärken und den Erfahrungsaustausch fördern. Dies macht sie mit regelmässigen Zusammenkünften, Tagungen oder gemeinsamen Stellungnahmen zu Vorlagen des Bundes. Für die fachliche Arbeit hat sie vier Kommissionen eingesetzt zu den Themen Richtplanung, Nutzungsplanung, Grundlagen und Planen und Bauen ausserhalb der Bauzonen.